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FAQ - Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie die Antworten auf häufig gestellte Fragen. Sollte eine Ihrer Fragen unbeantwortet bleiben, können Sie uns gerne unter info@trusted-cloud.de kontaktieren.

Allgemeine Fragen zu Trusted Cloud

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Wer steht hinter Trusted Cloud?
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Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat die Schirmherrschaft für Trusted Cloud übernommen. Verantwortlich für den Aufbau und die Weiterentwicklung der Trusted Cloud-Plattform, des Labels für Cloud Services und das Directory für Dienstleister ist der Verein Kompetenznetzwerk Trusted Cloud. Die konzeptionelle Entwicklung und Umsetzung der Trusted Cloud-Plattform, -Organisation und des Labels wurde durch Capgemini, ergänzt durch ]init[ für die Entwicklung und den Betrieb des Trusted Cloud-Internetauftritts, realisiert.

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Gibt es die Informationen zu Trusted Cloud auch in Englisch?
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Der Trusted Cloud-Kriterienkatalog Version 1.1 für Cloud Services steht sowohl englischer als auch französischer Übersetzung zur Verfügung. Am 31. Mai 2018 wurde der Trusted Cloud-Kriterienkatalog Version 2.0 für Cloud Services mit Anpassungen an die EU-DSGVO veröffentlicht. Die Version 2.0 steht Ihnen in der englischen Übersetzung zur Verfügung. Die Übersetzungen des Kriterienkatalogs finden Sie hier. Es steht zudem eine englischsprachige und eine französischsprachige Kurzversion des Online-Portals zur Verfügung. Darüber hinaus bietet eine englischsprachige Präsentation zu Trusted Cloud, die im Rahmen der CeBIT 2016 vorgestellt wurde, einen ersten Überblick in englischer Sprache. Die Präsentation finden Sie hier.

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Was kostet eine Mitgliedschaft in dem Verein Kompetenznetzwerk Trusted Cloud?
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Zur Mitgliedschaft im Kompetenznetzwerk Trusted Cloud e. V. finden Sie die Basisinformationen im Flyer zum Verein. Für weitere Informationen steht Ihnen der Verein unter geschaeftsstelle@trusted-cloud.de zur Verfügung.

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Mit welchen Maßnahmen steigert Trusted Cloud seinen Bekanntheitsgrad?
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Trusted Cloud betreibt aktive Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. So sind bisher unter anderem in der FAZ, iX dem Magazin für professionelle Informationstechnik, der Computerwoche, dem Behörden Spiegel und dem +3 Magazin der Süddeutschen Zeitung Artikel erschienen. Darüber hinaus war Trusted Cloud auf der CeBIT in den Jahren 2016 und 2017 am Stand des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vertreten und ist auf zahlreichen Veranstaltungen, wie zum Beispiel dem nationalen IT Gipfel, (siehe hierzu Terminankündigungen unter Aktuelles) präsent. Ebenso wurde im Zusammenhang mit der CeBIT 2016 eine Marketingkampagne u. a. in Twitter, Xing und LinkedIn sowie mittels Google AdWords durchgeführt. Darüber hinaus hat Trusted Cloud gemeinsam mit gelisteten Cloud Service-Anbietern und Cloud-Dienstleistern  im Dezember 2017 eine Sonderbeilage in der IT-Mittelstand und eine Subnet-Site bei IT-Zoom veröffentlicht. Weitere Kommunikationsmaßnahmen sind in Planung.

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Wie unterscheidet sich das Trusted Cloud Label von C5 und TCDP?
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Kategorie

Trusted Cloud

Cloud Computing Compliance Controls Catalogue (C5)

Trusted Cloud Datenschutz-Profil für Cloud-Dienste (TCDP)

Initiator

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)

Herausgeber

Kompetenznetzwerk Trusted Cloud e. V. (KNTC)

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)

Stiftung Datenschutz

Link zu weiteren Informationen

Trusted Cloud

BSI

TCDP

Zielsetzung

Schaffung von Transparenz und Vertrauen in Cloud-Technologien mit einem Fokus auf die Anforderungen des deutschen Mittelstandes:

  • durch das Label Trusted Cloud für geprüfte Cloud-Anwendungen,
  • durch den Transfer von anwenderorientiert, aufbereitetem Wissen rund um Cloud Computing.

Festlegung einer Basislinie für Cloud Security, um die Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Integrität der verarbeiteten Daten zu gewährleisten.

Schaffung von Transparenz zu den Rahmenbedingungen (Umfeldparameter) und beim Audit.

Prüfstandard, der den datenschutzrechtlichen Anforderungen des Bundesdatenschutzgesetzes  (BDSG) an die Auftragsdatenverwaltung entspricht. Anbieter und Nutzer von Cloud-Diensten profitieren gleichermaßen von der Prüfung und Zertifizierung durch akkreditierte, fachkundige Stellen.

Zielgruppe

Schwerpunkt sind kleine und mittlere Unternehmen. Dabei werden sowohl Cloud-Anbieter als auch Cloud-Nutzer adressiert. Jedoch ist Trusted Cloud nicht auf diese Zielgruppe beschränkt.

In erster Linie richtet sich C5 an mittelgroße und große Cloud-Anbieter und deren Kunden sowie an Wirtschaftsprüfer und Auditoren.

Große Anbieter von Cloud-Lösungen. Darüber hinaus richtet sich TCDP an Anbieter von Prüfungen und Zertifizierungen, die sich nach TCDP akkreditieren lassen und dann Dienste nach den Regeln der Verfahrensordnung prüfen und zertifizieren können.

Prüfungsgegenstand

Übergreifende Kriterien:

Der Trusted Cloud Kriterienkatalog befasst sich mit übergreifenden Anforderungen an einen Cloud-Service, die die gesamte Dienstleistungsbereitstellung abdecken (Vertragsabschluss bis Vertragsbeendigung). Er gliedert sich in zehn Kriteriengruppen, die u. a. die Prüfung von Angaben über die Vertragsgestaltung, die Servicebereitstellung, Zertifikate, Sicherheit, Compliance und die Interoperabilität zum Inhalt haben. Vor allem Anforderungen des Mittelstandes, wie der Vertragsschluss nach deutschem Vertragsrecht und die Lokation des Rechenzentrums in Deutschland bzw. der EU, sind dabei wichtige Mindestanforderungen. Weiterhin sind wichtige Sicherheitsstandards wie ISO/IEC 27001 eingeflossen.

Primär IT-Sicherheit:

C5 ist in 17 thematische Bereiche (z. B. Organisation der Informationssicherheit, physische Sicherheit) unterteilt. Es orientiert sich an anerkannten Sicherheitsstandards wie ISO/IEC 27001, der Cloud Controls Matrix, der Cloud Security Alliance sowie BSI-Veröffentlichungen.

Zusätzlich geben die sogenannten Umfeldparameter Auskunft über Datenlokation, Diensterbringung, Gerichtsstandort, Zertifizierungen sowie Ermittlungs- und Offenbarungspflichten gegenüber staatlichen Stellen und enthalten eine Systembeschreibung.

Primär IT-Datenschutz:

Im Rahmen der TCDP Zertifizierung werden sogenannte Schutzklassen geprüft. Diese orientieren sich an § 9 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), wonach eine verantwortliche Stelle einen angemessenen Schutz für die konkrete, von ihm vorgenommene Datenverarbeitung gewährleisten muss.

Das TCDP differenziert Schutzanforderungen aus Sicht des Nutzers. Die Prüfung erfolgt auf Grundlage von 37 definierten Kriterien. Dabei wird das Vorliegen der Voraussetzungen in Hinsicht auf die beantragte Schutzklasse und das Wiederherstellbarkeitsniveau bewertet.

Die Schutzklassen spiegeln die zu erreichenden Schutzzwecke wider. Zertifikate nach TCDP werden deshalb ausdrücklich für eine spezielle Schutzklasse erteilt. Dies stellt eine wesentliche Besonderheit des TCDP gegenüber anderen Normen dar.

Audit-Verfahren

Ein unabhängiger Auditor prüft die Einhaltung von 163 Kriterien auf Basis einer Selbstauskunft des Anbieters. Das Votum des Auditors muss durch den unabhängigen Beirat mit fünf Vertretern aus Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung bestätigt werden.

Ein Wirtschaftsprüfer erteilt nach international (ISAE 3000) oder national (IDW PS 951) anerkannten Verfahren ein Testat für die betrachteten Cloud-Dienste. Dieses Testat (s. u. für Details) adressiert die Angemessenheit des Designs der umgesetzten Maßnahmen und zusätzlich deren Wirksamkeit innerhalb des Prüfzeitraums.

Von TCDP anerkannte, unabhängige Prüf- sowie Zertifizierungsstellen erstellen einen Prüfbericht, der an die Zertifizierungsstelle übergeben wird. Nach Übergabe des Prüfberichts bewertet die Zertifizierungsstelle die Ergebnisse der Prüfung. Dabei wird das Vorliegen der Voraussetzungen in Hinsicht auf die beantragte Schutzklasse und das Wiederherstellbarkeitsniveau bewertet. Sind die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt, erteilt die Zertifizierungsstelle das Zertifikat.

Vor-Ort-Audits

Vertraglich geregelt

Erforderlich

Erforderlich

Zertifikat/Testat

Das Zertifikat bestätigt, dass der betreffende Cloud Service die Mindestanforderungen des Kriterienkatalogs erfüllt.

Weiterhin veröffentlicht Trusted Cloud auf seiner Website eine entlang der Trusted Cloud-Kriterien detaillierte Übersicht über den jeweiligen Service.

 

Das von einem Wirtschaftsprüfer ausgestellte Testat zeigt, dass der Cloud-Anbieter alle Anforderungen des C5 einhält und die Aussagen zur Transparenz korrekt sind. Zum Testat gehört ein Audit-Bericht nach ISAE 3000 oder SOC 2 (Typ II). Dieser wird dem Cloud-Kunden zur Verfügung gestellt, damit er die Ergebnisse nachvollziehen kann und ihn als Input für das eigene Risikomanagement nutzt.

Das Zertifikat weist nach, dass ein Dienst die gesetzlichen Anforderungen an die Einhaltung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) bezüglich der Auftragsdatenverwaltung erfüllt.

Sonstiges

Trusted Cloud bietet auch Anbietern von Beratungsdienstleistungen im Cloud-Umfeld, die Möglichkeit auf der Trusted Cloud Website gelistet zu werden.

 

TCDP bietet zertifizierten Diensten die Möglichkeit auf der TCDP-Website gelistet zu werden.

 

FAQ für Anwender

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Wie wird die Einhaltung der jeweiligen Mindestanforderungen an einen Trusted Cloud Service und einen Trusted Cloud-Dienstleister überprüft?
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Cloud Service-Anbieter müssen für die Listung eines Trusted Cloud Services Angaben zu diesem Service entlang des Trusted Cloud-Kriterienkatalogs für Cloud Services machen. Dies erfolgt im Sinne einer rechtsverbindlichen Selbstauskunft. Im Rahmen des Listungsprozesses werden wesentliche Angaben dieser Auskunft validiert. Es erfolgt aber kein Audit im Sinne einer Zertifizierung. Um ihren Angaben mehr Gewicht zu verleihen, können Cloud Service-Anbieter Gütesiegel und Zertifikate – so vorhanden – zu verschiedenen Kriterien der Mindestanforderungen hinterlegen. Gleiches gilt für Anbieter cloud-bezogener Dienstleistungen, wie Integration, Training und Beratung. Die Mindestanforderungen finden Sie im Trusted Cloud-Kriterienkatalog für Dienstleister.

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Kann ich auf der Trusted Cloud-Internetseite Cloud Services oder Beratungsdienstleister suchen und buchen?
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Sie können auf der Trusted Cloud-Internetseite Cloud Services, die zu Ihren individuellen Anforderungen passen, suchen. Aus der Ergebnisliste können Sie den für Sie passenden Anbieter auswählen und direkt mit ihm in Kontakt treten. Die anschließende vertragliche Vereinbarung erfolgt ausschließlich zwischen Ihnen und dem Cloud Service-Anbieter.

Zur Cloud Service-Suche gelangen Sie hier.

Ebenso finden Sie auf der Internetseite ein Verzeichnis mit durch Trusted Cloud geprüften Anbietern cloud-bezogener Dienstleistungen, wie Integration, Training und Beratung. Auch in diesem Fall erfolgt die anschließende vertragliche Vereinbarung ausschließlich zwischen Ihnen und dem Dienstleister.

Zum Trusted Cloud Directory für Dienstleister gelangen Sie hier.

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Was kostet Anwender die Nutzung von Trusted Cloud? Muss ich dafür irgendwo Mitglied werden?
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Für Cloud-Anwender ist die Nutzung des Trusted Cloud-Internetportals kostenfrei. Eine Registrierung oder Mitgliedschaft ist keine Voraussetzung für die Nutzung des Portals.

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Kann ich mich von einem Trusted Cloud-Experten auch bei der Auswahl eines geeigneten Cloud Services beraten lassen?
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Das Trusted Cloud-Internetportal ist in erster Linie ein Web-Angebot, es werden keine persönlichen Beratungsleistungen angeboten. Sie können allerdings dem Verein Kompetenznetzwerk Trusted Cloud beitreten und so in Kontakt mit zahlreichen Experten zum Thema Cloud Computing treten.

Zudem stellt Trusted Cloud in dem Trusted Cloud Directory für Dienstleister vertrauenswürdige Beratungsdienstleister im Cloud-Umfeld vor.

Zum Trusted Cloud Directory für Dienstleister gelangen Sie hier.

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Wo finde ich Informationen über Anbieter und Services, die sich aktuell im Listungsprozess befinden?
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Auskünfte über im Listungsprozess befindliche Services, deren Anbieter sowie über Beratungsdienstleister werden aus Datenschutzrechtlichen Gründen nicht erteilt. Sobald das Label an einen Cloud Service vergeben wurde, können Sie diesen hier in der Cloud Service-Suche finden.

Im Trusted Cloud Directory für Dienstleister gelistete Anbieter finden Sie hier.

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Worin besteht der Mehrwert für Anwender von Trusted Cloud im Vergleich zu anderen Gütesiegeln und Zertifikaten?
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Es gibt viele Gütesiegel, Zertifikate und Marktplätze für Cloud Computing-Lösungen, die meisten haben jedoch die Vermarktung eigener Software- oder Hardware-Produkte und nicht die Erzeugung von Transparenz im Fokus. Bei Trusted Cloud stehen aus Sicht der Anwender in erster Linie die Schaffung von Transparenz bei Cloud Services und Beratungsdienstleistern im Cloud-Umfeld sowie die Aufklärung zu allen Fragen von Cloud Computing und die Vermittlung von Orientierungswissen im Mittelpunkt. Der konkrete Mehrwert für Anwender von Cloud Computing liegt darin, dass sie unter www.trusted-cloud.de nicht nur das zuvor beschriebene Orientierungswissen, sondern auch konkrete Lösungen finden, die den Mindestanforderungen an vertrauenswürdige Cloud Services entsprechen. Hierzu wurden ein Kriterienkatalog für Cloud Services und ein Kriterienkatalog für Dienstleister entwickelt, die in aller Breite die Mindestanforderungen an vertrauenswürdige Angebote im Cloud-Umfeld bzgl. Transparenz, Sicherheit, Qualität und Rechtskonformität abprüfen.

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Welche Anwender werden mit Trusted Cloud adressiert? Ist die Plattform auch für Behördenmitarbeiter interessant?
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Trusted Cloud richtet sich in erster Linie an die Wirtschaft, insbesondere kleine und mitteständische Unternehmen. Ebenso wie auf Seiten der Anbieter werden aber auch auf Seiten der Anwender grundsätzlich alle adressiert. Die Trusted Cloud-Plattform vermittelt Orientierungswissen für alle Phasen der Nutzung von Cloud Computing und eine Auswahl von Lösungen sowie Beratungsdienstleistern, die ebenfalls der Orientierung dienen. Das ist durchaus auch für Behördenmitarbeiter interessant.

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Entbindet das Trusted Cloud Label Anwenderunternehmen von der rechtlichen Verpflichtung, zu überprüfen, ob der Cloud-Provider ihrer Wahl geltendes Datenschutzrecht einhält?
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Nein, aber das Trusted Cloud Label für Cloud Services erleichtert die Prüfung. Die entsprechenden Kriterien konzentrieren sich bewusst auf die Darstellung, ob die gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG; bei Listung nach Kriterienkatalog 1.1) bzw. der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO; bei Listung nach Kriterienkatalog 2.0) von einem Cloud Service eingehalten werden. Der Anwender sieht so auf einen Blick, ob der Cloud Service BDSG- bzw. EU-DSGVO konform ist oder nicht. Das ist ein enormer Mehrwert vor allem für KMU.

FAQ für Anbieter

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Was kommt auf uns als Cloud-Anbieter von Cloud Services oder cloud-bezogenen Beratungsdienstleistungen zu, wenn wir das Label erhalten uns auf Trusted Cloud listen lassen möchten? Mit welchem Aufwand müssen wir rechnen?
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Während das Trusted Cloud Label grundsätzlich nur für einzelne Services, nicht für einen Anbieter als solchen, erteilt wird, werden im Rahmen des Trusted Cloud Directorys für Dienstleister, die Anbieter selbst gelistet. Der konkrete zeitliche Aufwand hängt in beiden Fällen ganz individuell vom jeweiligen Service bzw. Dienstleistungsangebot ab und kann nicht pauschal angegeben werden. Details zum Listungsprozess können Sie dem Listungsleitfaden entnehmen. Diesen finden Sie hier.

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Wie hoch sind die Kosten für das Trusted Cloud Label? Kann man das Label kostenfrei erhalten?
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Das Label Trusted Cloud wird nicht kostenfrei vergeben. Die Höhe der entstehenden Kosten bei Erhalt des Labels können Sie der gültigen Gebührenordnung entnehmen. Diese finden Sie hier. Für die Prüfung Ihres Listungsantrags entstehen Ihnen keine Kosten. HINWEIS: Am 30. Mai 2018 wurde der Kriterienkatalog für Cloud Services 2.0 veröffentlicht. Dieser wurde auf die Anforderungen der EU-DSGVO angepasst. Die Gebührenordnung gemäß Listung nach Kriterienkatalog 2.0 finden Sie hier

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Wie hoch sind die Kosten für eine Listung im Trusted Cloud Directory für Dienstleister? Kann man kostenfrei gelistet werden?
Text

Die Listung im Trusted Cloud Directory für Dienstleister erfolgt nicht kostenfrei. Die Höhe der entstehenden Kosten bei Listung im Trusted Cloud Directory für Dienstleister können Sie der Gebührenordnung entnehmen. Diese finden Sie hier. Für die Prüfung Ihres Listungsantrags entstehen Ihnen keine Kosten.

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Wo finde ich die Mindestanforderungen, die ein Cloud Service erfüllen muss, um das Label Trusted Cloud zu erhalten?
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Die Mindestanforderungen, die Voraussetzung für den Erhalt des Trusted Cloud Labels sind, können Sie dem Trusted Cloud Kriterienkatalog entnehmen. Diesen finden Sie hierHINWEIS: Am 30. Mai 2018 wurde der Kriterienkatalog für Cloud Services 2.0 veröffentlicht. Dieser wurde auf die Anforderungen der EU-DSGVO angepasst. Sie finden ihn hier. Eine Listung nach dem Kriterienkatalog 2.0 wird ab Ende Juni 2018 möglich sein.

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Wo finde ich die Mindestanforderungen, die ein Anbieter cloud-bezogener Dienstleistungen zur Listung im Trusted Cloud Directory für Dienstleister erfüllen muss?
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Die Mindestanforderungen, die Voraussetzung für die Listung des Anbieters im Trusted Cloud Directory für Dienstleister sind, können Sie dem Trusted Cloud Kriterienkatalog für Dienstleister entnehmen. Diesen finden Sie hier.

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Welche Leistungen erhalten Anbieter von Cloud-Lösungen bei Erhalt des Trusted Cloud Labels für Cloud Services?
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Erfüllt der Cloud Service die Mindestanforderungen des Trusted Cloud Labels, erhält der Anbieter das Label für den jeweiligen Service und kann mit diesem – immer nur in Bezug auf den ausgezeichneten Service – werben. Der ausgezeichnete Service wird zudem auf www.trusted-cloud.de präsentiert. Dadurch und durch die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, die Trusted Cloud betreibt, steigert sich die Außenwahrnehmung Ihres Service. Anbieter können sich so einen größeren Kundenkreis erschließen und profitieren zudem von der positiven Wirkung der Schirmherrschaft des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi). Ebenso werden unsere gelisteten Anbieter Teil einer exklusiven Informations- und Networking Plattform (Trusted Cloud Lounge) in Zusammenarbeit mit dem BMWi.

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Was passiert nachdem wir den Antrag auf Listung als Trusted Cloud Service eingereicht haben? Wie lange dauert die Prüfung durch den Beirat, der über die Labelvergabe an einen Service entscheidet?
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Nachdem der Listungsantrag für Cloud Services vollständig vorliegt, wird eine Entscheidungsvorlage für den Trusted Cloud Beirat erstellt. Dieser entscheidet final über die Vergabe des Labels an einen Service. Nach Erhalt der Entscheidungsvorlage beträgt die Rückmeldefrist des Trusted Cloud Beirats 14 Tage. Stimmt der Beirat der Listung zu, kommt es zum Vertragsabschluss zwischen dem jeweiligen Anbieter und dem Verein Kompetenznetzwerk Trusted Cloud. Erst wenn die Unterschrift beider Seiten vorliegt, wird der Service auf www.trusted-cloud.de gelistet.

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Was passiert nachdem wir den Antrag auf Listung im Trusted Cloud Directory für Dienstleister eingereicht haben?
Text

Nachdem der Listungsantrag für Cloud Services vollständig vorliegt, wird dieser durch einen unabhängigen Prüfer geprüft. Bei Erfüllung der Mindestanforderungen, dokumentiert durch die Zustimmung des unabhängigen Beirats des Kompetenznetzwerks, kommt es zum Vertragsabschluss zwischen dem jeweiligen Dienstleister und dem Verein Kompetenznetzwerk Trusted Cloud. Erst wenn die Unterschrift beider Seiten vorliegt, wird der Dienstleister auf www.trusted-cloud.de gelistet.

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Welche Leistungen erhalten Anbieter cloud-bezogener Dienstleistungen bei Listung im Trusted Cloud Directory für Dienstleister?
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Erfüllt der Anbieter die Mindestanforderungen des Trusted Cloud Kriterienkatalogs für Dienstleister, wird er im Trusted Cloud Directory für Dienstleister gelistet und mit einer ansprechenden Kurzdarstellung plus strukturierter Leistungsbeschreibung präsentiert. Der Dienstleister erhält zudem ein grafisches Element, das ihn als auf Trusted Cloud gelisteten Dienstleister ausweist und das auf der eigenen Webdarstellung sowie in anderen Materialien des Dienstleister eingebunden werden kann.

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Können Anbieter, deren Services mit dem Label ausgezeichnet wurden oder Dienstleister, die im Trusted Cloud Directory für Dienstleister gelistet sind, auch das Logo des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) verwenden?
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Das Trusted Cloud-Logo ist zwar auf das Bundesministerium eingetragen, gelistete Services dürfen jedoch ausschließlich mit dem ihnen zugewiesenen Label werben. Im Falle der gelisteten Dienstleister gilt gleiches: ein Werben mit dem Logo des BMWi ist untersagt. Es soll lediglich mit dem durch Trusted Cloud zur Verfügung gestellten grafischen Element geworben werden.

Zulässig ist dagegen die Verwendung folgender Formulierung in redaktionellen Texten:

„Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat die Schirmherrschaft für Trusted Cloud übernommen.“

Das Trusted Cloud Logo, so zeigen die Erfahrungen u. a. auf der CeBIT, spricht viele Nutzergruppen an. Der Name Trusted Cloud ist zudem durch das vorangegangene Forschungsprogramm und die umfangreiche Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Trusted Cloud gut etabliert.

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Welche Zertifikate werden für die Listungsanträge benötigt?
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Es werden keine konkreten Zertifikate für den Listungsantrag für Cloud Services und den als Dienstleister benötigt. Anbieter können durch die Angabe von vorhandenen Zertifikaten –den Service, den Anbieter oder betroffene Subunternehmern betreffend – ihre Angaben im jeweiligen Listungsantrag lediglich bekräftigen, jedoch nicht per se erfüllen.

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Gibt es einen telefonischen Ansprechpartner, der Anbieter während des Listungsprozesses unterstützt?
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Bei Anfragen den Listungsprozess betreffend können Sie sich gern an registrierung@trusted-cloud.de wenden und darüber einen individuellen Telefontermin vereinbaren.

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Kann das Label Trusted Cloud für Cloud Services von einem Unternehmen mit Firmensitz im Ausland beantragt werden?
Text

Um einen Service bei Trusted Cloud listen zu lassen, muss dieser die im Trusted Cloud-Kriterienkatalog aufgeführten Mindestanforderungen erfüllen. Der Firmensitz muss keine besonderen Anforderungen erfüllen. Im Zusammenhang mit dem Service muss jedoch ein Vertragsabschluss nach deutschem Vertragsrecht ermöglicht und die Bestimmungen des Deutschen Bundesdatenschutz Gesetzes (BDSG) erfüllt werden.

Ausführliche Informationen, welche Anforderungen erfüllt werden müssen, können Sie im Trusted Cloud-Kriterienkatalog für Cloud Services nachlesen.

HINWEIS: Am 30. Mai 2018 wurde der Kriterienkatalog für Cloud Services 2.0 veröffentlicht. Dieser wurde auf die Anforderungen der EU-DSGVO angepasst. Sie finden ihn hier. Eine Listung nach dem Kriterienkatalog 2.0 wird ab Ende Juni 2018 möglich sein. Sollten Sie ein Listung nach dem Kriterienkatalog 2.0 anstreben, muss ein Vertragsabschluss nach europäischem Vertragsrecht ermöglicht werden.
 

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An wen richtet sich das Label Trusted Cloud für Cloud Services und das Trusted Cloud Directory für Dienstleister, vornehmlich an die großen renommierten Anbieter oder an kleine und mittelständische Unternehmen (KMU)?
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Trusted Cloud macht grundsätzlich keinen Unterschied nach der Unternehmensgröße. Es können alle Services und Dienstleister gelistet werden, die die jeweiligen Mindestanforderungen erfüllen. Um insbesondere kleinenund mitteständischen Unternehmen die Chance zu geben, ebenfalls von Trusted Cloud profitieren zu können, gibt es für kleine und mittelständische Unternehmen Sonderkonditionen (siehe GebührenordnungTrusted Cloud Label für Cloud Service und Gebührenordnung für Listung im Trusted Cloud Directory für Dienstleister).

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Brauchen Anbieter, die auf www.trusted-cloud.de gelistet werden wollen, einen Nachweis ihrer wirtschaftlichen Stabilität?
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Die Kriterienkataloge für Cloud Services und für Dienstleister erfassen Angaben zur Leistungsfähigkeit und Erfahrung des Anbieters bei der Bereitstellung von Cloud-Lösungen bzw. von Dienstleistungsanboten rund um die Cloud. Anhaltspunkte sind auch Kriterien wie die Anzahl der Mitarbeiter im Unternehmen, insbesondere in cloud-bezogenen Bereichen, Angaben zum Unternehmens-Umsatz sowie die Anzahl der angebotenen Cloud Services bzw. cloud-bezogenen Dienstleistungen. Diese Angaben lassen eine fundierte Einschätzung der wirtschaftlichen Stabilität des Anbieters zu.