Selbstverpflichtungserklärung und Listung
DIRECTIONS verfolgt einen progressiven zweistufigen Ansatz, um einerseits eine umfassenden Datenschutzzertifizierung zu erreichen und andererseits frühzeitig Transparenz im Markt zu schaffen und Unsicherheiten abzubauen.
In der ersten Phase können Anbieter schulischer Informationssysteme diese kompakte Möglichkeit zur transparenten Kommunikation ihrer Datenschutzpraktiken nutzen. Anwender erhalten eine erste Orientierung.
In der zweiten Phase wird diese Selbstverpflichtung zu einer Datenschutzzertifizierung nach Art. 42 DSGVO weiterentwickelt, um diese von den zuständigen Behörden wie die Deutsche Akkreditierungsstelle und die zuständige Datenschutz-Aufsichtsbehörde genehmigen zu lassen.
Vier Schritte zur Selbstverpflichtung:
- Machen Sie sich mit dem Kriterienkatalog DIRECTIONS und dem Regelwerk für Selbstverpflichtungserklärungen vertraut.
- Auf der Basis des Kriterienkataloges muss der Anbieter eigenständig eine Bewertung der Erfüllung der Kriterien durchführen und auf dieser Basis einen Bewertungsbericht erstellen.
- Wenn das erfolgt ist, schicken Sie die ausgefüllte Selbstverpflichtungserklärung und den Bewertungsbericht an directions@trusted-cloud.de. Zusätzliche benötigen wir die Daten, die für das Register (siehe unten) erforderlich sind.
- Sobald der Vertrag (Nutzungsvereinbarung) gegenseitig gezeichnet ist, wird Ihr Informationssystem in das öffentliche Register (siehe unten) der DIRECTIONS-Selbstverpflichtungen aufgenommen.
Register
Nr.
001
Selbstverpflichtungserklärung einsehen
Gegenstand/System
LogoDIDACT
System-Anbieter inkl. Name und Anschrift
SBE network solutions GmbH
Am Stellwerk 12
74177 Bad Friedrichshall
Am Stellwerk 12
74177 Bad Friedrichshall
Fassung des DIRECTIONS-Kriterienkatalogs
0.7
Fassung des Regelwerkes
v1.1
Gültigkeitsdauer der Selbstverpflichtungserklärung, inkl. Datum der Erklärung und Ende der Selbstverpflichtungserklärung
2 Jahre
Gültig ab 08.05.2025
Gültig bis 08.05.2027
Gültig ab 08.05.2025
Gültig bis 08.05.2027
Verweis auf die unterstützende Dokumentation zur Bewertung
keine
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